
(1) Die Anklageschrift muß klar, übersichtlich und vor allem für den Angeschuldigten verständlich sein. (2) In der Anklageschrift sind anzugeben: a) der Familienname und die Vornamen (Rufname unterstrichen), Geburtsname, Beruf, Anschrift, Familienstand, Geburtstag und Geburtsort (Kreis, Bezirk) des Angeschuldigten und seine Staatsangehörigkeit...
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